Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Groß-Umstadt.
Stadt Groß-UmstadtMarkt 1
64823 Groß-Umstadt
Telefon: +49 6078 781-0
Fax: +49 6078 781-226
2. Gesetzliche Grundlage
Die Stadt Groß-Umstadt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA und EN 301 549 vereinbar.
3.1 Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen
- Einzelne PDFs und Office-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (fehlende Struktur/Tags).
- Teils fehlen Alternativtexte für Bilder und grafische Elemente.
- Kontrastwerte von Texten oder Schaltflächen entsprechen teils nicht WCAG 1.4.3.
- Externe Videos (z. B. YouTube) enthalten nicht immer Untertitel oder Audiodeskription.
- Einige Formulare sind nicht vollständig barrierefrei nutzbar.
- Bei Vergrößerung über 200 % kann es auf bestimmten Seiten zu Einschränkungen kommen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Ältere, nicht barrierefreie Dokumente können nicht kurzfristig vollständig überarbeitet werden und werden schrittweise ersetzt.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, sofern sie nicht für aktuelle Verwaltungsprozesse erforderlich sind.
- Inhalte von Drittanbietern (z. B. interaktive Karten oder eingebettete Videos).
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt. Die Bewertung erfolgte intern im Rahmen einer Selbstbewertung.
5. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Geben Sie dabei möglichst die genaue URL und eine Beschreibung des Problems an.
Stadt Groß-UmstadtMarkt 1
64823 Groß-Umstadt
Telefon: +49 6078 781-0
Fax: +49 6078 781-226
E-Mail: stadtmarketing@gross-umstadt.de.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Anliegen erhalten, können Sie sich an die für Hessen zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 HessBGGbeim Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Staatskanzlei des Landes Hessen
Schloßplatz 1–2
65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 321-1084
E-Mail: schlichtungsstelle@stk.hessen.de
Internet: https://www.hessen.de/Schlichtungsstelle